Gedanken zum Wahlrecht
B.S. August 2025
4 Minuten Lesezeit
Die Ampel hatte das Wahlrecht geändert, um die ständig wachsende Zahl der Bundestagsabgeordneten zu begrenzen. Im Ergebnis sind es aktuell 105 Abgeordnete weniger als im letzten Bundestag. Das liegt an der großen Menge von Ausgleichs- und Überhangmandaten, die sich aus dem alten Wahlrecht ergeben haben.
Die Verringerung wurde damit erkauft, dass in 23 Wahlkreisen die gewählten Direktkandidaten kein Mandat erhalten haben. Nun gibt es (nicht nur) aus der Union, die ja diese Reform abgelehnt hatte, Bestrebungen das Wahlrecht wieder zu ändern.
Als Grund wird angeführt, dass vor allem die Union vom jetzt gültigen Wahlrecht „benachteiligt“ wird. Das alte Wahlrecht hat recht gut funktioniert, solange es drei bzw. vier Parteien im Bundestag gab. Da waren es im Wahlkampf auch nur drei, vier, vielleicht fünf Direktkandidaten, die sich um das Direktmandat beworben haben. Damit musste – z.B. bei drei Kandidaten – der Sieger mindestens über 33% kommen. Meistens sind sogar die 50% erreicht oder sogar überschritten worden. Heutzutage treten sieben und mehr Kandidaten an. Da können unter Umständen weniger als 20% ausreichen, um das Direktmandat zu gewinnen. Das ist den Unionskandidaten in ihren Hochburgen in der Regel gelungen. Gerade in Bayern bei der CSU ist das besonders deutlich. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, wurde nach dem alten Wahlrecht „ausgeglichen“. Nun kommen die Kandidaten mit dem geringsten Stimmenanteil nicht mehr in den Bundestag, wenn das Zweitstimmenergebnis weniger Mandate ergibt.
Ist das jetzt wirklich ein Nachteil? Ein Argument lautet: Diese Wahlkreise haben dann keinen Wahlkreisabgeordneten mehr. Tatsächlich gibt es nun insgesamt vier Wahlkreise, aus denen gar kein Abgeordneter im Bundestag sitzt, da es auch keiner der Listenkandidaten über die Zweitstimme erreicht hat.
Viele Menschen glauben ja, weil es „Erststimme“ heißt, sei das die eigentlich entscheidende Stimme. Die FDP hat viele Jahre mit diesem Irrtum Wahlkampf gemacht („Zweitstimme FDP!“). Nein, das Zweitstimmenergebnis bestimmt die prozentuale Zusammensetzung des Parlaments.
„Da investiert jemand persönliche Zeit, persönliche Reputation, persönliches Geld, gewinnt sogar und kommt dann nicht in den Bundestag.“(Julia Klöckner) Tun das nicht auch alle anderen Kandidaten, die nur über die Liste gewählt werden können? Man kann sich natürlich auch fragen, ob ein Kandidat, der vielleicht knapp über 20% der Wähler überzeugen konnte „gewonnen“ hat. Bei Direktwahlen wird üblicherweise zwischen den beiden Erstplatzierten eine Stichwahl durchgeführt. Bei der Erststimme für die Bundestagswahl – die ja eine Form der Direktwahl ist – ist das nicht so.
Der direkt gewählte Abgeordnete in meinem Wahlkreis ist aktuell von einer Partei, die ich am liebsten überhaupt nicht im Bundestag sehen würde. Den ich also auch nicht gewählt habe. Er hat knapp 40 Prozent der Erststimmen bekommen. Es sind acht (!) Kandidaten angetreten, von denen sich sieben die restlichen 60+ Prozent der Stimmen teilen. Muss ich mich jetzt durch diese Person besonders vertreten fühlen? Nein, er ist definitiv nicht „mein“ Wahlkreisabgeordneter. Sicher auch nicht der meisten, die einen anderen Kandidaten gewählt haben. Sind mir Abgeordnete, die über die Zweitstimme ein Mandat errungen haben und mir politisch näher stehen, nicht wichtiger? Möglicherweise sogar solche, die gar nicht in meinem Wahlkreis angetreten sind?
Die Bundestagspräsidentin möchte „mehr Gewicht für die Erststimmen“ erreichen. „Wen wollen Sie überhaupt noch überzeugen, in einem Wahlkreis anzutreten, der viele Kandidaten hat, wodurch das Erststimmenergebnis für jeden Einzelnen niedriger ist?“, sagte Klöckner dazu. Warum? Weil man dann ggf. mehr Kandidaten in den Bundestag schicken kann, als einem eigentlich – nach dem Verhältniswahlrecht – zustehen? Am liebsten dann auch noch den Ausgleich abschaffen?
Meiner Ansicht nach hat sich das System der Erststimmen mit der Anzahl der politisch relevanten Parteien ad absurdum geführt. Denn von einem Wahlsieg kann man wohl bei deutlich unter 50% nicht wirklich sprechen. Alternativ wäre vielleicht die Möglichkeit von Stichwahlen in Betracht zu ziehen, was aber bundesweit einen erheblichen Aufwand erfordert. Vielleicht könnten ja auch die Parteien, die ohnehin keine Chance haben, ein Direktmandat zu gewinnen, einfach keinen Kandidaten aufstellen? Die „investieren persönliche Zeit, persönliche Reputation, persönliches Geld“ nur um mal „Direktkandidat“ gewesen zu sein? Oder aus wahltaktischen Gründen?
Dort, wo generell nach diesem System (der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt) gewählt wird, (z.B. GB) haben kleinere Parteien kaum eine Chance jemals ein Mandat zu erringen. Das hat natürlich den Vorteil der Stabilität, aber eine wirkliche Repräsentation des Wählerwillens ist das meiner Ansicht nach nicht. Bei uns hingegen sorgt die 5% Hürde für eine gewisse Stabilität.
„Gerrymandering bzw. Wahlkreisschiebung ist ein politikwissenschaftlicher Begriff, der die Verschiebung von Wahlkreisgrenzen in einem Mehrheitswahlsystem bezeichnet, um die eigenen Erfolgsaussichten zu maximieren.“ (Wikipedia) Im Ergebnis kann es dazu kommen, dass eine Partei (und/oder ein Präsident) regiert, die zwar die meisten Direktmandate (bzw. In den USA „Wahlmänner/-frauen“) gewonnen hat, aber deutlich unter 50% der Wähler überzeugen konnte.
Was da in den USA gerade geschieht, phantasiereiche Wahlkreiszuschnitte, nur um die potentiellen Wähler der Konkurrenz zu zersplittern, kann man wohl mindestens als ein Demokratiedefizit interpretieren. Wollen wir so etwas hier auch?